04.08.2023
Deutsche Edelfisch: BaFin untersagt Anleihen öffentlich anzubieten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gesellschaft Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 5. Juli 2023 untersagt, Anleihen mit den Bezeichnungen "Anleihe 2022/2025" und "Anleihe 2022/2030" in Deutschland öffentlich anzubieten. Das teilte die Finanzaufsicht am 1. August 2023 mit. Die BaFin begründet ihr Verbot damit, dass das Unternehmen die Anleihen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht seien nicht einschlägig. Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bereits am 27. April 2023 hatte die BaFin bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht bestehe, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland angeboten würden. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Die Deutsche Edelfisch hat ihren Sitz in 19306 Neustadt-Glewe, Gerber-Straße 2-4.
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