10.07.2024
Wertpapiere: BaFin verdächtigt Fyshr AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die im schweizerischen Baar ZG ansässige Fyshr AG in Deutschland Wertpapiere ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich anbietet. Das teilte die BaFin in einer Mitteilung vom 20. Juni 2024 mit. Es handele sich um Aktien mit einem Nennwert von 1,0166 Euro und einem Ausgabebetrag von 1,50 Euro. "Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich."
Wertpapiere dürfen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. In Deutschland werden öffentliche Angebote zwischen einer Million Euro und acht Millionen Euro zwar von der Prospektpflicht ausgenommen, jedoch verlangen die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) stattdessen die Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts (WIB). Das WIB wiederum darf erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin dieses gestattet hat. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne ein gestattetes Wertpapier-Informationsblatt verstößt gegen die Verpflichtungen des § 4 Abs. 1 WpPG. "Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblattes kann mit einer Geldbuße von bis zu 700.000 Euro geahndet werden", betont die Aufsichtsbehörde.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nachricht war die Internetseite der Fyshr AG offline. Verantwortliche der Fyshr AG sind Hans-Joachim Acksteiner, Dr. Paul-Daniel Sindilariu und dessen Frau Yvette Sindilariu-Kurrek. Hans Acksteiner ist auch Geschäftsführer der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG, der die BaFin im August 2023 das Angebot von zwei Anleihen in Deutschland untersagt hatte.
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