07.05.2021

Ostseefischerei: Hilfen bei "endgültiger Einstellung der Fangtätigkeit"

Fischer in den Küstenländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein können Prämien für eine dauerhafte Stilllegung ihrer Schiffe beantragen. Eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ist am 6. Mai in Kraft getreten. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich dabei nach der Größe der Schiffe. Die Prämien werden je zur Hälfte aus dem EMFF der EU sowie aus Bundesmitteln finanziert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für das Programm 2,2 Mio. Euro bereitgestellt. Bundesministerin Julia Klöckner sagte dazu: "Die Fischbestände nachhaltig zu bewirtschaften ist eine Notwendigkeit, um unsere Küstenfischerei insgesamt zu erhalten. Gleichzeitig müssen wir den einzelnen Betrieb im Auge behalten und die Menschen, die davon leben."

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