25.02.2025
Mecklenburg-Vorpommern: Keine Reusen ohne Robbenschutz
Dr. Till Backhaus, Fischerei- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat als Ad-hoc-Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstengewässern des Bundeslandes veranlasst, dass ab März 2025 zum Schutz der Kegelrobbe (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen, teilt das Ministerium mit. Dr. Backhaus betonte jedoch: "Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat." Dennoch sollen – "auch zum Imageschutz der Fischerei" – vorsorglich Maßnahmen ergriffen werden. Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Schutzmaßnahme 2025 durch permanente Robbenschutzregelungen ersetzt werden. Technisch bedeutet das aktuell, dass im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen sind, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern.
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