14.04.2011

EU verschärft Grenzwerte für Japan-Importe

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf international einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan verständigt. Grundlage für die nun vorgenommene Festsetzung der neuen EU-Grenzwerte waren drei aktuell geltende Regelungen: die als Konsequenz aus der Tschernobyl-Katastrophe 1986 beschlossene Schubladen-Verordnung (Euratom 3954/1987), die sogenannte Tschernobyl-Verordnung (Nr. 733/2008 - für Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittstaaten, die von den Folgen der Reaktor-Katastrophe betroffen waren) sowie die geltenden Grenzwerte in Japan. Bei der Vereinheitlichung dieser drei Regelungen wurde von der EU immer der jeweils niedrigste Grenzwert angesetzt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Grenzwerte für Jod, Cäsium und Plutonium deutlich abgesenkt werden. Die neuen Grenzwerte sind für alle Lebensmittel anzuwenden; auch, wenn sie über ein anderes Land nach Deutschland gelangen.

Neu ist auch eine Klarstellung für Fische und Fischereierzeugnisse: Die EU-Vorschriften sind für alle Produkte aus den Küstengewässern der betroffenen japanischen Regionen verbindlich, unabhängig davon, wo sie an Land gebracht wurden. Alle Lieferungen aus Japan werden an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden und nur dann, wenn die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Die festgelegten Grenzwerte finden Sie unter:

www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2011/080-Grenzwerte-Radioaktivitaet-Japan.html
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