04.03.2011
Bremen: Kaviarhändler vor Gericht
Störkaviar mit einem Warenwert, der vermutlich sechsstellig ist, soll ein Bremer Kaviarhändler gehandelt haben, ohne die geforderten Genehmigungen zu besitzen, schreibt die Nordwest-Zeitung (NWZ). 118 Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz legt das Amtgericht Bremen dem 29-Jährigen zur Last. Zwischen 2002 und 2008 soll er über das von seinem Vater übernommene Geschäft mit Kaviar gehandelt haben, ohne dessen Herkunft nachweisen zu können. Da jedoch alle Störarten dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen, dürfen die Fische und ihre Eier nur mit entsprechender Genehmigung gehandelt werden. Wird der Handel gewerbsmäßig betrieben, gelten Verstöße nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand. Der Händler hatte den Kaviar in seinem Bremer Feinkostgeschäft und über ein Online-Auktionshaus verkauft und bundesweit Restaurants, Hotels und Privatpersonen beliefert, darunter auch das Münchener „Kempinski – Hotel vier Jahreszeiten“. Für den Prozess hatte der Angeklagte, der bis 2010 an der Hochschule Bremen „Global Management“ studiert hatte, einen Großteil der fehlenden Nachweise rekonstruiert. Beim Zoll muss der Bremer 21.000 Euro nachzahlen. Für einen Großteil der Fälle soll das Verfahren eingestellt werden. Im schlimmsten Falle drohe dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe, schreibt die NWZ.
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