25.02.2022

Prädatorenschäden: Bis zu 35 Mio. Euro Beihilfe bis 2026

Die Europäische Kommission hat zugestimmt, dass Deutschland als Ausgleichszahlung für Prädatorenschäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von 35 Mio. Euro gewährt werden kann, meldet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das bedeutet gegenüber dem bisherigen Umfang der möglichen Beihilfe für Schäden beispielsweise durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben von 7 Mio. Euro eine Erhöhung um den Faktor fünf. Beihilfefähig sind, soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsausfälle. Beihilfefähig sind auch nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten. Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur" können die Bundesländer bei Bedarf in eigenen Zuständigkeit Ausgleichszahlungen zeitnah gewähren. Ansprechpartner für die potenziell Begünstigten sind die Länder.
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