30.01.2025
Teichwirtschaft: Gericht erlaubt Netze über Fischteichen – vorerst
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Fischzüchter Netze über seine Teiche spannen darf, um Forellen und Störe vor fischfressenden Vögeln zu schützen, meldet der Blinker, Zeitschrift für Sportangler. Das Gericht in Koblenz entschied damit in einem Eilverfahren über den Widerspruch eines Züchters gegen eine Forderung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau. Diese hatte die Entfernung der Netze mit der Begründung gefordert, dass sich Vögel in den Netzen verfangen und qualvoll verenden könnten. Der Züchter hatte seit etwa zehn Jahren Kunststoffnetze über seine Teiche gespannt, um die Fische vor Verletzungen durch Vögel zu schützen. Das Oberverwaltungsgericht bewertete jedoch den Schutz des Fischbestandes und die wirtschaftliche Existenz des Züchters höher als das öffentliche Interesse am Schutz der Vögel. Es wies zudem darauf hin, dass in den letzten zehn Jahren lediglich ein Vogel in den Netzen verendet sei. Bis zur endgültigen Klärung in einem Hauptsacheverfahren dürfen die Netze weiter verwendet werden. In diesem Verfahren soll geprüft werden, ob andere Maßnahmen, die für Vögel weniger gefährlich sind, ebenfalls geeignet wären, die Fische zu schützen.
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