22.06.2023
Bodensee: Dreijähriges Fangverbot für den Blaufelchen
Er gilt als der Bodenseefisch schlechthin, doch gefischt werden darf er vorerst nicht mehr: Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) hat ein dreijähriges Fangverbot für den Blaufelchen beschlossen, meldet das Hamburger Abendblatt. Die Entscheidung wurde auf der jährlichen IBKF-Konferenz im schweizerischen Ittingen einstimmig getroffen. Im vergangenen Jahr hatten die Felchenfänge nach Mitteilung der IBKF 89 % unter dem Mittel der vergangenen zehn Jahre gelegen. Es fehlten vor allem junge Fische. Eine wesentliche Ursache für den Bestandsrückgang sei die Ausbreitung des Stichlings, eines gebietsfremden "Aquariumfischs". Er mache inzwischen über 90 % der Fische im Freiwasser des Bodensees aus. Während der Stichling eigentlich eher in Ufernähe beheimatet sei und der Blaufelchen ein Freiwasser-Fisch ist, wanderte der Nahrungskonkurrent in den vergangenen Jahren ebenfalls ins Freiwasser. Deshalb wolle die IBKF ein Stichlings-Management prüfen lassen.
Außerdem sei ein internationales Kormoran-Management notwendig, denn der unter Schutz stehende Zugvogel hole täglich Tonnen an Fisch aus dem See, sagt Elke Dilger, Vorsitzende des Verbands der Badischen Berufsfischer. Aus Sicht der 64 Berufsfischer, die es in den drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz noch gebe, hätte das mehrjährige Fangverbot mit härteren Maßnahmen gegen den Vogel sowie weiteren Schritten gegen Stichling und Algenwuchs vermieden werden können. Weil mit Felchen-Netzen auch andere Speisefische wie Rotaugen, Trüschen, Saiblinge und Barsche gefangen werden, sollen laut IBKF nun zusätzliche Netztypen erlaubt werden: "So können die Fischer weiterhin frischen Fisch aus dem Bodensee anbieten.“
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