03.02.2021
Großbritannien darf nur noch gereinigte Muscheln exportieren
Die Europäische Union hat die Einfuhr von lebenden Muscheln aus Großbritannien faktisch untersagt, meldet die BBC. Seit 1. Januar 2021 dürfen lebende Miesmuscheln, Austern, Venus- und Jakobsmuscheln der Klassifizierung "B" nur noch eingeführt werden, wenn sie vorher gereinigt worden sind. In der Praxis geschieht dies jedoch bislang erst in Reinigungsanlagen auf dem Kontinent. Denn zum einen besitzt die britische Muschelindustrie nicht genügend Klärungstanks. Außerdem würde eine vorherige Reinigung den Export verlangsamen und die Überlebensfähigkeit der Schalentiere reduzieren. Die neue Regelung gilt für unbegrenzte Zeit. Barrie Deas, Hauptgeschäftsführer der Nationalen Föderation der Fischer-Vereinigungen, wies darauf hin, dass Muscheln hochgradig verderblich seien, so dass Verzögerungen bei der Logistik Gefahren bergen würden.
Entsprechend pessimistisch blickt die britische Muschelindustrie jetzt in die Zukunft. Partiell Hoffnung macht Muschelzüchterin Nicki Holmyard, die mit ihrer Familie unter der Firmierung
Offshore Shellfish in Südwestengland Muscheln an Langleinen züchtet: "Wir haben gehört, dass Hoffnung besteht für Schalentiere aus Aquakultur. Und wir werden nächste Woche versuchen, über Frankreich zu exportieren." Doch die Züchterin betont: "Wie auch immer, das Verbot für Muscheln aus Wildfang wird bleiben." Der Wert der Shellfish-Fänge im Vereinigten Königsreich wird auf etwa 393 Mio. GBP, rund 446 Mio. Euro (2019), geschätzt.
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