27.11.2023

Präferenzsystem: EU streicht Russland zollrechtliche Bevorzugungen

Die Europäische Union schließt Fischereiprodukte aus Russland und Weißrussland von ihrem nächsten Präferenzsystem aus, meldet das Portal IntraFish. Ab dem 1. Januar 2024 wird damit Weißfisch aus den beiden genannten Ländern für die kommenden drei Jahre 2024 bis 2026 keine zollrechtliche Vorzugsbehandlung mehr erfahren. Fischprodukte von dort dürfen zwar weiterhin eingeführt werden, unterliegen jedoch Standardzollsätzen. Das wären beispielsweise 13,7 % für Alaska-Seelachs-Filetblöcke oder 12 % für Kabeljau ausgenommen ohne Kopf (H&G).

Von den zahlreichen Produkten, für die es Präferenzzölle gibt, ist Alaska-Seelachs eines der wichtigsten. Nach Angaben des Europäischen Verbands der Fischverarbeiter und des Fischgroßhandels (AIPCE-CEP) in seiner jährlich veröffentlichten Finfish Study kamen 2021 etwa 25 % der AP-Einfuhren in die EU aus Russland, insgesamt rund 200.000 t. Wichtigster Importeur hierfür ist Deutschland, gefolgt von Polen, Frankreich und den Niederlanden. 18 % der EU-Kabeljau-Importe von 153.000 t kamen demzufolge aus Russland. Tatsächlich sei diese Zahl jedoch erheblich höher, da das Gros des russischen Weißfischs in China verarbeitet werde, bevor er in die EU gelangt. Die AIPCE-CEP hatte sich für eine Verlängerung der Präferenzzollregelung für Russland und Belaruss bis mindestens 2025 ausgesprochen und davor gewarnt, dass Änderungen im Präferenzzollsystem gravierende Beschränkungen der EU-Verarbeiter zur Folge haben könnten.
Präferenzsystem: EU streicht Russland zollrechtliche Bevorzugungen
Foto/Grafik: DoublePHOTOstudio/Shutterstock
Die Europäische Union schließt Fischereiprodukte aus Russland und Weißrussland von ihrem nächsten Präferenzsystem aus. Ein wichtiges betroffenes Produkt sind AP-Filetblöcke, die ab dem 1. Januar 2024 mit 13,7 % Zoll belegt sind.
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