21.07.2023

Deutsche Edelfisch: BaFin weist erneut auf fehlenden Prospekt hin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Anleihen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet, teilt die BaFin mit. "Es gibt keine Hinweise für eine Ausnahme von der Prospektpflicht", betont die Anstalt, die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht. In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht könne mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letztes Geschäftsjahres geahndet werden. Die Deutsche Edelfisch will mit Anleihen die größte Aquakultur-Kreislaufanlage für Zander in Europa bauen.
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