22.02.2023
EU-Kommission fordert Abschaffung der mobilen grundberührenden Fischerei
Die Europäische Kommission hat gestern ihren "EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung der Meeresökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei" vorgestellt. "Für die Fischerei werden damit schlimmste Befürchtungen wahr", urteilt der Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer. Denn: Alle Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000-Gebiete usw. auf dem Meer sollen für aktive bewegte, grundberührende Fanggeräte geschlossen werden. Dazu gehört auch die traditionelle Krabbenfischerei in den Nationalparken der Nordsee oder das leichte Rollengeschirr der Ostseekutter. Dabei seien "ihre Auswirkung auf den Meeresboden tatsächlich kaum messbar und bedeutet keinen Schaden für das Ökosystem", schreibt VDKK-Sprecher Claus Ubl. Die Verbote sollen bis zum Jahr 2030 vollzogen werden. Auf europäischer Ebene bedroht dieser Plan rund 25 % der gesamten Fischproduktion und 7.000 Schiffe. Auch für die deutsche Fischerei hätte der Plan weitreichende Auswirkungen. "Für viele kleine handwerkliche Familienbetriebe in der Krabbenfischerei an der Nordseeküste würde dies das Aus bedeuten", prognostiziert der VDKK.
Dabei habe die Fischbiomasse im Nordostatlantik in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen. Laut letztem Bericht des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) war sie 2020 um ca. 35 % höher als noch 2003. Gleichzeitig habe die fischereiliche Mortalität deutlich abgenommen und die Anzahl überfischter Bestände sei ebenfalls rückläufig. "Anstatt diese Erfolge, die gemeinsam mit der Fischerei erreicht wurden, weiter auszubauen, zieht man jetzt einer Branche, die auch Opfer für diesen Erfolg gebracht hat, den Boden unter den Füßen weg." Der vorgestellte Aktionsplan ist Teil der EU-Biodiversitätsstrategie, die das Ziel verfolgt, mindestens 30 % der EU-Gewässer bis 2030 unter Schutz zu stellen. In dem Dokument weist die Kommission die Mitgliedstaaten an, mobile Grundfanggeräte in diesen Schutzgebieten schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und dabei eine unterstützende Rolle zu übernehmen. Der VDKK weist darauf hin, dass die davon betroffenen Schiffe 38 % der Gesamteinnahmen der EU-Flotte erwirtschafteten. Das standardmäßige Verbot von Grundfanggeräten in Meeresschutzgebieten sei unverhältnismäßig. Und: ein Teil des Fischereiaufwands werden in andere Fischereigebiete verlagert, damit steige der Treibstoffverbrauch. Profiteur sei im Übrigen die Grundschleppnetzfischerei in Drittländern, die ihre Einfuhren in die EU steigern würden.
Der Fischmagazin-Newsletter: Hier kostenlos anmelden