03.12.2009
Schleswig-Holstein: Gericht untersagt Muschelzucht im Naturschutzgebiet
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat eine geplante Muschelzucht an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste gestoppt, teilt die Norddeutsche Rundschau mit. Die Juristen gaben einer Klage von Umweltverbänden statt, die eine Aufzucht von Miesmuschelsaat im Beltringharder Koog ablehnen. Die Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter wollte dort Zuchtanlagen errichten, weil in den vergangenen Jahren bedingt auch durch den Klimawandel der natürliche Saatfall der Miesmuscheln zu gering war. Der Kreis Nordfriesland hatte den befristeten Testlauf der Züchter unter strengen Auflagen genehmigt. Die Naturschutzverbände BUND, NABU, Schutzstation Wattenmeer und Verein Uthlande befürchten durch die geplante Nutzung Störungen in dem Gebiet, das einem strikten Betretungsverbot unterliegt. Die Flächen sind Rückzugsgebiet für bedrohte Arten wie die Zwergseeschwalbe oder den Seeregenpfeifer, der dort seinen größten Brutplatz in Deutschland hat.
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