28.10.2009
Krabbenfischer enttäuscht von Bundesregierung
Mit Unverständnis reagierten die deutschen Krabbenfischer auf die Entscheidung des Ministerrates zur Ausrüstung der Kutter mit Satellitenüberwachungssystemen. Der EU-Ministerrat hatte am 20. Oktober in Luxemburg die lange diskutierte, neue Kontroll-Verordnung beschlossen. Nachdem nun die Einzelheiten des mehr als 140-seitigen Paragraphenwerkes bekannt geworden sind, ist klar, dass sämtliche Forderungen der deutschen Krabbenfischerei nicht umgesetzt wurden. Krabbenkutter über 15 m Länge müssen demnächst Satellitenüberwachungssysteme und elektronisches Logbuch anschaffen. Mit dem elektronischen Logbuch soll die Bewirtschaftung von Fischarten überwacht werden, deren Fangmenge mit einer Quote begrenzt ist. Dadurch soll die Reaktions- zeit der Behörden verkürzt werden, wenn eine Überfischung der Quote droht. Nordseekrabben sind jedoch nicht quotiert, so dass diese elektronische Überwachung per Satellit keine Verstöße aufdecken kann. Auch räumliche Beschränkungen gibt es für die Krabbenfischer nicht, so dass die zusätzliche Satellitenüberwachung mit VMS (Vessel Monitoring System) ebenfalls kein regelwidriges Verhalten erfassen kann. Auch dem Seetage-System zur Begrenzung des Fischereiaufwandes sind die Kutter nicht unterworfen, wenn sie auf Krabbenfang gehen. „Man kann also außer dem Betriebszustand der Geräte nichts kontrollieren, und trotzdem sollen die Betriebskosten für die Geräte von den Unternehmen aufgebracht werden“, betont Knud Bußmann, Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Krabbenfischer, die Sinnlosigkeit der Ausrüstung.
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