27.11.2020

Niedersachsen: Runderlass erweitert Kormoranbejagung

Kormorane dürfen in Niedersachsen in Zukunft auf Antrag an prioritären Gewässern, an Fischaufstiegsanlagen und Wanderhindernissen auch in Schutzgebieten und während der Schonzeit bejagt werden. Dieser am Mittwoch veröffentlichte Runderlass der Landesregierung in Hannover wurde vom Anglerverband Niedersachsen als "Meilenstein" begrüßt. "Er kann erheblich dazu beitragen, dass bedrohte Fischbestände besser geschützt werden können", kommentierte Verbandspräsident Werner Klasing. Denn trotz jahrzehntelanger Gewässerschutzmaßnahmen litten viele Arten - darunter Äsche, Lachs und Meerforelle, Quappe, Aal und Zander - erheblich unter dem Fraßdruck einer stark gewachsenen Kormoranpopulation. In Europa werde der Bestand auf über 1,1 Millionen Vögel geschätzt, in Niedersachsen seien es mehr als 7.000 Kormorane. Sie verbrächten die Zeit zwischen Oktober und März an niedersächsischen Gewässern, wo die Vögel alleine im Winter mehrere 100 Tonnen Fisch fräßen. Aktuelle Studien aus Bayern belegten eindrucksvoll eine geradezu explosionsartige Vermehrung von Äschen - der Fisch steht in Niedersachsen auf der Roten Liste 2 - und anderen Fischarten, wenn Kormorane aktiv und fortwährend vergrämt worden seien.

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