20.08.2019
Kormoran: Fischereiverband fordert ein "Gesetz schädliche Arten"
Der Kormoran dürfte Schätzungen zufolge in Deutschland jährlich mehr Fisch fressen, als die Aquakultur hierzulande produziert. Wurden 2018 in Deutschland nach Angaben des Fisch-Informationszentrums (FIZ) 18.108 t Fische erzeugt, so fressen die hiesigen Kormorane - rund 24.500 Brutpaare oder 122.500 Kormorane im Herbstbestand - täglich etwa 60 t Fisch oder in Summe 21.900 t im Jahr. "Wegen der inzwischen rund 1.300 Wölfe und jährlichen Millionenschäden kam die Bundesregierung dem politischen Druck nach und hat das Bundesnaturschutzgesetz durch die sogenannte 'Lex Wolf' geändert", stellt der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) fest und fordert entsprechend eine Ergänzung der "Lex-Wolf" durch eine „Lex schadensträchtige Arten“ im Bundesnaturschutzgesetz. Der Kormoran solle in den Anhang II der Vogelrichtlinie aufgenommen werden, um seine Regulierung dort, wo es erforderlich ist, zu erleichtern. Außerdem sollen sich die Behörden als Mittel der Schadensprävention zu einer Bestandsregulierung auch in Naturschutzgebieten verpflichten.
Derzeit leisten die Bundesländer Teichwirten und Seenfischern jährlich Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe. So zahle Brandenburg nach Angaben des DFV den Teichwirten jährlich 530.000 Euro, Schleswig-Holstein stelle "Schmerzensgeld" von 150.000 Euro zur Verfügung, Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2018 an Teichwirtschaften 219.000 Euro und Nordrhein-Westfalen entschädigte einzelne Teichwirte, damit sie die Bewirtschaftung zur Fütterung von fischfressenden Wasservögeln aufrechterhalten. In NRW kamen dazu 256.000 Euro Kosten für sogenannte Kormoranbeauftragte. Der Freistaat Bayern gleiche Schäden durch Biber und Fischverluste durch Otter mit mehr als 1 Mio. Euro aus. Dennoch konstatiert der Verband: "Die Fischerei in Binnengewässern befindet sich auf Talfahrt." Denn gegen direkte Schäden durch mehr als ein Dutzend geschützte Fischräuber - vor allem Kormoran, Silberreiher, Graureiher, Gänsesäger, Mink und Fischotter - seien die Fischereibetriebe weitgehend machtlos. Erhebliche Schäden an Teichanlagen verursache auch der Biber.
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