09.09.2016

Niederlande: Heiploeg-Berufung gegen 27 Mio.-Euro-Strafe verworfen

Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union hat eine Berufung des holländischen Garnelenverarbeiters Heiploeg gegen eine Millionenstrafe verworfen, meldet die Tageszeitung Het financieele Dagblad (F.D.). Das EU-Kartellgericht hatte Heiploeg im November 2013 zu einem Bußgeld in Höhe von 27 Mio. Euro verurteilt wegen seiner Beteiligung an einem europäischen Kartell für Nordseekrabben. Anfang 2014 ging Heiploeg International in die Insolvenz, konnte jedoch nach Übernahme durch den holländischen Fischereikonzern Parlevliet & Van der Plas (P&P) gerettet werden. In dem jetzt abgeschlossenen Berufungsverfahren hatte Heiploeg argumentiert, dass die für die Wettbewerbskontrolle zuständige EU-Kommission geheime Aufzeichnungen verwendet hatte, um zu einer Verurteilung zu gelangen. Das, so die Heiploeg-Anwälte, sei nicht zulässig gewesen. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die Aufzeichnungen bei einer "gesetzmäßigen Kontrolle" entdeckt worden waren, außerdem habe die Kommission weitere Beweismittel hinzugezogen. Das Gerichtsverfahren wird eventuell noch in der letzten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fortgeführt werden.

Lesen Sie hierzu auch im FischMagazin-Archiv:
28.01.2014   Holland: Parlevliet kauft Heiploeg aus der Insolvenz
09.12.2013   Niederlande: Heiploeg legt Berufung gegen Kartell-Urteil ein
29.11.2013   Millionenstrafe für Krabbenhändler wegen Kartellbildung
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