Die für diesen Herbst angekündigten neuen Richtlinien für eine Zertifizierung nach den Standards des Marine Stewardship Councils (MSC) enthalten erstmals auch eine klare Stellungnahme zu Zwangsarbeit. Darauf hat sich der MSC-Vorstand geeinigt. Demnach dürfen Unternehmen, die wegen Verstößen gegen das Verbot der Zwangsarbeit rechtskräftig verurteilt worden sind, in den darauf folgenden zwei Jahren nicht am MSC-Programm teilnehmen. Dabei werde die Definition von Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN), zugrundegelegt. Diese Regelung soll sowohl in die Anforderungen für eine Zertifizierung von Fischereien als auch in die Regularien der Produktketten (CoC)-Zertifizierung aufgenommen werden. Letztere können vom 1. August bis 15. September 2014 öffentlich kommentiert werden.