13.07.2012
Baden-Württemberg: Landratsamt warnt vor belasteten Forellen
Das Landratsamt Ostalbkreis (Baden-Württemberg) warnt vor "dem Verzehr und dem Inverkehrbringen" von Forellen des Fischaufzuchtbetriebes Heinz Wiedmann in der Gemeinde Gschwend. Die Fische enthalten giftiges Malachitgrün in der hohen Konzentration von 230 bis 1.120 Mikrogramm je Kilogramm. Da davon auszugehen sei, "dass aus einem Angelteich eine gleiche Personengruppe wiederholt belasteten Fisch verzehrt" und daher "nicht nur von einer einmaligen Aufnahme durch den betroffenen Personenkreis ausgegangen werden" kann, sehe die Behörde angesichts der "erheblichen Belastung" ein Gesundheitsrisiko. Außerdem gehe der Inhaber des Zuchtbetriebes davon aus, dass er circa 1.500 belastete Forellen an andere Forellenzüchter bzw. Teichwirte im Gebiet Ostalbkreis, Schwäbisch Hall und Rems-Murr-Kreis weitergegeben habe, teilte Dr. Ulrich Köpsel vom zuständigen Veterinäramt mit. Alle Forellenzüchter der Region seien aufgefordert zu prüfen, ob sie Fische von Heinz Wiedmann gekauft haben. Derzeit sollten keine Forellen erworben oder verkauft werden, deren einwandfreie Herkunft nicht sicher belegt ist.
Bei seiner öffentlichen Warnung gemäß § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs nannte das Landratsamt Ostalbkreis ausdrücklich auch den Namen des Fischzüchters, da dieser mangelnde Kooperationsbereitschaft gezeigt habe. Angeblich könne Wiedmann sich nicht daran erinnern, wem er die Fische verkauft habe, sagte Lothar Hänle, Pressesprecher des Landratsamts im angrenzenden Heidenheim. Aufgefallen war die Belastung der Forellen bei Routineprüfungen eines Forellenzuchtbetriebes im Rems-Murr-Kreis, von wo die Spur zu Heinz Wiedmann führte. Dieser sei den Behörden bisher nicht als Fischzüchter bekannt gewesen, erklärte Dr. Köpsel. Wiedmann selber verschanze sich hinter der Aussage, er sei "nur ein kleiner Hobbyzüchter". Malachitgrün darf bereits seit dem Jahre 2004 europaweit bei Fischen, die für den Verzehr gedacht sind, nicht mehr eingesetzt werden. EU-einheitlich liege der Grenzweit bei null Mikrogramm je Kilogramm. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt Malachitgrün als potenziell krebsauslösend und erbgutschädigend. Nur zur Behandlung von Aquarienfischen ist die Substanz weiterhin erlaubt.
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