21.02.2013
Baden-Württemberg: Forellenzüchter wegen Malachit-Einsatz verurteilt
Ein Landwirt und Fischzüchter in Baden-Württemberg ist am Dienstag vom Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd zu einer Geldstrafe von 1.800,- Euro verurteilt worden, weil er Malachitgrün verbotenerweise in der Zucht von Speiseforellen verwendet hatte. So habe er im Sommer 2012 einen Pilzbefall in seinem Forellenteich mit diesem Stoff bekämpft, der seit 2004 in der EU wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den Menschen nicht mehr für die Speisefischproduktion zugelassen ist, schreibt die Gmünder Tagespost. Von diesem Verbot habe er nichts gewusst, behauptet der Züchter (* 1936). Außerdem hätten ihn die Veterinäre des Landratsamtes darüber informieren können. Allerdings räumte er ein, dass er nicht als Fischzüchter angemeldet war. Der Malachitgrün-Einsatz war bei der Routinekontrolle eines Fischzuchtbetriebs im Rems-Murr-Kreis, der Fische von dem Angeklagten bezogen hatte, aufgefallen. Amtsrichter Hans-Dieter Grimm warf dem Züchter insbesondere vor, dass er sich geweigert hatte, seine Abnehmer zu benennen. Aufgrund der finanziellen Situation des Rentners wurde schließlich der von den Behörden verhängte Strafbefehl über 3.600,- Euro auf 1.800,- Euro reduziert.
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