16.07.2010

Großbritannien: Klage gegen irreführende Omega 3-Werbung

Die britische Werbeaufsicht - die Advertising Standards Authority (ASA) - hat einen nordirischen Hersteller von Nahrungsergänzungspräparaten mit Omega 3-Fettsäuren wegen irreführender Behauptungen abgemahnt, schreibt Fish Information & Services (FIS). Der Produzent Paradox Omega Oils hatte in einer Werbung behauptet, seine Präparate „können Rückfluss (Reflux), schwere Ekzeme und Arthritis heilen“. Die ASA hatte diese Werbung untersagt, weil sie falsche und nicht erlaubte medizinische Behauptungen aufstelle. Paradox argumentierte, diese Aussagen seien Zitate aus einem Zeitungsartikel, der neue wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt hatte. Die Behörde hielt die von Paradox gelieferten Informationen jedoch nicht für „robust“ genug, um die Behauptungen zu untermauern. Die ASA warf dem Hersteller außerdem vor, gegen eine Zulassungsvorschrift verstoßen zu haben. Wer behaupte, dass ein Produkt heilen oder die Gesundheit wiederherstellen könne, benötige die Zulassung der britischen Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitspflege-Produkte. Die ASA hält die Anzeige darüber hinaus für unverantwortlich, da erkrankte Menschen durch die Präparate abgehalten werden könnten, professionelle medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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