23.01.2024

Fischerei: Küstenländer kritisieren Kürzungen

Die drei Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundestagsfraktionen deutliche Kritik an den im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts vorgeschlagenen massiven Kürzung der Mittel geübt, die im Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für die Fischerei vorgesehen sind. Sie fordern, diese Kürzung zu überdenken und sich damit für eine zukunftsgerichtete Transformation der Fischerei einzusetzen.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte, dass es den Fischerinnen und Fischern an der deutschen Ostseeküste "momentan so schlecht wie noch nie" gehe: "Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent." Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz warnte, "den Agrar-, Forst- und Fischereisektor gegeneinander auszuspielen schade nicht nur dem Vertrauen in die Politik, sondern bringt unsere Fischerinnen und Fischer, die sowieso schon mit dem Rücken an der Wand stehen, weiter in Bedrängnis." Niedersachsens Fischereiministerin Miriam Staudte äußerte, dass "das Zeichen insbesondere für junge Fischerinnen und Fischer verunsichernd" sei.

Die Fischerei ist der Wirtschaftssektor, der am stärksten von der Ausweisung für Offshore-Windparks betroffen ist, da ihm dadurch traditionelle Fanggebiete verloren gehen. In der bisherigen Fassung des WindSeeG ist daher vorgesehen, 5 Prozent der Einnahmen aus den Flächenversteigerungen für eine umweltschonende Fischerei einzusetzen, weitere 5 Prozent für Maßnahmen des Meeresschutzes. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 plant die Bundesregierung nun eine kurzfristige Änderung des WindSeeG, die eine drastische Mittelkürzung zur Folge hätte.
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