06.07.2016
Hamburg: Gastwirt muss 1.200 Euro wegen falscher Seezunge zahlen
Das Amtsgericht in Hamburg hat den Strafbefehl gegen einen Gastronom der Hansestadt bestätigt, der trotz Verwarnung durch die Lebensmittelaufsicht seinen Gästen weiterhin Rotzunge als Seezunge servierte, melden Hamburger Tageszeitungen. Zweimal hatten Kontrolleure beanstandet, dass der Betreiber der "Taverna Zorbas" im Stadtteil Lurup unter dem Namen "Seezunge" nicht den hochpreisigen Plattfisch der Spezies Solea solea anbot, sondern eine preiswertere Zungenart. Die Folge: er erhielt einen Strafbefehl über 1.200,- Euro, den er jedoch nicht akzeptieren wollte. Den Prozess fasst die Hamburger Ausgabe der Boulevard-Zeitung 'Bild' zusammen: "112 Minuten Verhandlung, langes Palaver um Seezunge und Rotzunge. Am Ende hatten K. und sein Anwalt endlich kapiert, dass sie diesen Prozess besser lassen sollten - Einspruch zurückgezogen." Die Seezunge kann frisch gut dreimal soviel kosten wie die Rotzunge. Ein Blick auf das Angebot des Cuxhavener Frischfischportals www.1afisch.de: dort kostet die ganze Seezunge mit Kopf (300-500g) am 6. Juli 2016 42,90 Euro/kg, während die Rotzunge mit Kopf (200-350g) für 13,90 Euro verkauft wird.
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