08.06.2023

Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stellt bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt für 2023 bis zu zehn Millionen Euro an Hilfen für Fischereibetriebe in Deutschland zur Verfügung, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine betroffen sind. Damit setzt das Ministerium das Hilfsprogramm aus dem Jahr 2022 fort. Die Beihilfe wird auf der Grundlage von pauschalierten Sätzen geleistet. Diese orientieren sich an den als Folge des Krieges gestiegenen Betriebskosten der Fischereiunternehmen. Für die Berechnung der Pauschalsätze 2023 werden verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt, zudem wird die Motorenleistung der Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen, um eine differenzierte Berücksichtigung der Belastungen zu gewährleisten. Für 2022 und 2023 fischereilich aktive Fahrzeuge kann auf Antrag eine Krisenpauschale von mindestens 250 Euro und höchstens 75.000 Euro pro Fahrzeug geleistet werden. Insgesamt kann ein Unternehmen maximal 300.000 Euro an Krisenunterstützung seit Beginn des Angriffskrieges beantragen, das heißt im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Die Maßnahme wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt.
Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stellt bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung
Foto/Grafik: Björn Marnau
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt für 2023 bis zu zehn Millionen Euro an Hilfen für Fischereibetriebe in Deutschland zur Verfügung, die von den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind.
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