13.06.2022

Europäischer Aal: Ministerium legt Schonzeit für 2022 fest

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Um den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen. Jetzt hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in jener Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestandes auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationales Rates für Meeresforschung (ICES) ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent des Gesamtbestandes. Im Jahre 2020 waren es noch 0,9 Prozent. In anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent). Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Denn die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiete östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.
Europäischer Aal: Ministerium legt Schonzeit für 2022 fest
Foto/Grafik: Uwe Kils/Wikicommons
In Deutschland gilt in diesem Jahr ein Fangverbot für den Europäischen Aal vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Foto: eine sogenannte Weidenblattlarve des Aals, die Vorform des Glasaals.
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