Der Europäische Rat hat am 19. März zwei Rechtsakte erlassen als Teil eines Notfallplans für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen, meldet das Portal IntraFish. Um die Auswirkungen eines derartigen Brexits auf die EU-Fischerei abzumildern, wird es in einer neuen Verordnung Fischern und Seafood-Unternehmen aus der EU ermöglicht, im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) eine Entschädigung für die vorübergehende Einstellung ihrer Fangtätigkeit zu erhalten, sollten die Gewässer Großbritanniens plötzlich für EU-Fischereifahrzeuge geschlossen werden. Mit einer weiteren Verordnung soll sichergestellt werden, dass die EU britischen Schiffen bis Ende 2019 Zugang zu EU-Gewässern gewähren kann. Das jedoch ist an die Bedingung geknüpft, dass die Briten im Gegenzug entsprechende Maßnahmen erlassen. Die Verordnung sieht außerdem ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für beide Seiten vor.