15.03.2011

Schweiz: Hans Raab züchtet wieder Melander

Schweizer Gläubiger fordern von dem Unternehmer Hans Raab nahezu 600.000 Euro (740.000 Franken zzgl. Zinsen). Der Deutsche hingegen hat seine Melander-Fischzucht trotz Konkurses wieder neu mit Fischen besetzt, schreibt Anfang März die vierzehntägig erscheinende Zeitung „Der Schweizerische Beobachter“. Die Erklärung für das erstaunliche Vorgehen ist offenbar zögerliches Vorgehen der Schweizer Behörden. Nach Eingang des Konkursdekrets am 14. Juli 2009 hatten die Beamten weder die Anlage noch das Interieur gesichert. Damals ging das Konkursamt noch davon aus, dass die Liegenschaft, in die Raab rund 40 Mio. CHF investiert hatte, dem Zugriff entzogen sei, weil im Grundbuch Raabs Hauptfirma in Liechtenstein eingetragen ist, die Putzmittelfirma HaRa International. Hans Raab hatte die Anlage zunächst räumen und Anfang 2010 rund 20 Tonnen tote Fische in die Tiermehlfabrik Bazenheid transportieren lassen. Im Sommer 2010 setzte er wieder Jungfische in die Becken - vor laufender Fernsehkamera, aber ohne behördliche Bewilligung.

Denn das kantonale Veterinäramt verlangte jetzt eine Wildtierhaltebewilligung. Raab widerspricht: „Meine Zucht wurde ja vom Kanton bewilligt. Warum soll ich um eine neue Bewilligung ersuchen?“ Tatsächlich bestand 2008 noch keine Bewilligungspflicht für Fischzuchten. Inzwischen habe sich die Rechtslage jedoch geändert, schreibt der Beobachter. Gleichzeitig habe Raab beim Bundesamt für Veterinärwesen beantragt, seine umstrittene, bislang illegale Tötungsmethode zu legalisieren. Der St. Gallener Kantonstierarzt Thomas Giger kündigte an, die Leerung der Zuchtbecken zu verfügen. Sollte Hans Raab dies nicht tun, werde die Tötung der Fische von Amts wegen erfolgen. Hinsichtlich eines Erfolgs ist der Veterinär jedoch skeptisch: „Wenn einer versiert genug ist und sich das leisten kann, sind wir als Behörde ziemlich am kürzeren Hebel.“
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