30.08.2021

Norwegen: Mowi scheitert mit Klage gegen Exportabgabe

Firmeninfos
Mowi ist mit einer Klage gegen jene Exportabgabe gescheitert, die Norwegen von sämtlichen Fischexporteuren erhebt, meldet das Portal IntraFish. Der weltgrößte Lachsproduzent hatte im Jahre 2016, damals noch unter seinem langjährigen Firmennamen Marine Harvest (MH), Beschwerde gegen die Ausfuhrabgabe erhoben, mit der das Norwegian Seafood Council (NSC) finanziert wird. MH hatte argumentiert, die Steuer verstoße gegen Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu staatlichen Hilfsgeldern. Zu jener Zeit musste MH jährlich 70 Mio. NOK, rund 6,7 Mio. Euro, an Exportabgaben zahlen. Der Lachsproduzent stufte die Steuer als "illegale Export- und Import-Beschränkung" ein. MH bestand darauf, das Seafood Council verlassen zu dürfen und das Geld für die Vermarktung des eigenen Lachses einzusetzen. Als Folge dieses Verfahrens wurde das Budget des Norwegian Seafood Councils im Jahre 2017 erheblich gekürzt. Damals hatte die EFTA, zuständig, die Einhaltung der Normen für die Freihandelszone des EWR zu überwachen, zugunsten von MH entschieden. 2017 hingegen wies die EFTA die Klage zwar ab, der Fall wurde jedoch nicht endgültig beigelegt. In einer aktuellen Entscheidung konnte jetzt die EFTA keinen Verstoß gegen die EWR-Regularien feststellen und teilte mit, den Fall nicht weiter verfolgen zu wollen. MH hatte argumentiert, die Steuer verstoße gegen Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu staatlichen Hilfsgeldern. Zu jener Zeit musste MH jährlich 70 Mio. NOK, rund 6,7 Mio. Euro, an Exportabgaben zahlen. Der Lachsproduzent stufte die Steuer als "illegale Export- und Import-Beschränkung" ein. MH bestand darauf, das Seafood Council verlassen zu dürfen und das Geld für die Vermarktung des eigenen Lachses einzusetzen. Als Folge dieses Verfahrens wurde das Budget des Norwegian Seafood Councils im Jahre 2017 erheblich gekürzt. Damals hatte die EFTA, zuständig, die Einhaltung der Normen für die Freihandelszone des EWR zu überwachen, zugunsten von MH entschieden. 2017 hingegen wies die EFTA die Klage zwar ab, der Fall wurde jedoch nicht endgültig beigelegt. In einer aktuellen Entscheidung konnte jetzt die EFTA keinen Verstoß gegen die EWR-Regularien feststellen und teilte mit, den Fall nicht weiter verfolgen zu wollen.
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