20.05.2009
EU verhängt Einfuhrmaßnahmen gegen Shrimps aus Indien
Zuchtgarnelen aus Indien dürfen in die Europäische Union nur eingeführt werden, wenn die Ware zuvor auf Metaboliten (Abbauzwischenprodukte) des Antibiotikums Nitrofuran getestet worden ist. Mit dieser Vorschrift reagierte die EU auf Ergebnisse des jüngsten Inspektionsbesuchs des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes in Indien, schreibt das norwegische Portal IntraFish. Das Kontrollsystem des Landes weise Mängel auf. Garnelen aus Fischerei sind von der Maßnahme nicht betroffen. Gerade erst hatte Saudi-Arabien ein jahrelanges Einfuhrverbot für Seafood aus Indien aufgehoben unter der Voraussetzung, dass alle Exporte vor der Verschiffung eine Gesundheitsinspektion durchlaufen.
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