28.08.2008

Fischer verklagen Bundespolizei wegen Untätigkeit

Mehr als zwei Wochen nach Beginn der illegalen Steineversenkung vor Sylt (siehe Nachricht vom 19.08.08) gibt es noch keine Unterlassungsverfügung gegen Greenpeace und den Kapitän des Schiffes Noortland. Auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde von den zuständigen Behörden nicht eingeleitet. Bereits am 12. August hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie mitgeteilt, dass die Aktion gegen geltendes Recht verstößt. Am 18.08. hat Bundesumweltminister Gabriel die Aktion ebenfalls als rechtswidrige Handlung eingestuft. Trotzdem stoppt niemand die Aktivisten von Greenpeace. Die Behörden streiten sich, wer zuständig ist.

Jetzt wollen die Fischer der Untätigkeit der Behörden nicht länger zusehen. Sie haben die Bundespolizei verklagt. Die Fischer wollen vor Gericht eine Verfügung erwirken, die die Polizei zwingt, wenigstens eine sofortige Unterlassungsverfügung auf der Grundlage der Polizeigesetze zu erlassen. „Wir wollen endlich eine Lösung“ fordert der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes, Holger Ortel. „Die Untätigkeit der Behörden ist unerträglich“. Der Generalsekretär des Deutschen Fischerei-Verbandes, Dr. Peter Breckling, erhält immer mehr Anfragen von der Auslandspresse, die sich verwundert zeigt, dass die deutschen Behörden nicht gegen die Rechtsbrüche von Greenpeace vorgeht. „Greenpeace lebt nicht im rechtsfreien Raum“ stellt Lothar Fischer, Vorstandsmitglied des Verbandes deutschen Kutter- und Küstenfischer fest.
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