29.09.2026

Mecklenburg-Vorpommern: Strengere Regeln für Küstenfischerei

Für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab heute neue Regeln in den Küstengewässern, meldet das Landwirtschaftsministerium. Mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung setzt das Land neue Vorgaben für ein nachhaltiges Management wichtiger Fischbestände um und stärkt zugleich den Schutz empfindlicher Arten wie Kegelrobben und anderer Meeressäuger. Besonders umfangreich seien die Änderungen beim Hecht, bei dem Angler bereits seit 2014 rückläufige Fänge berichtet hatten. Für den Hecht gilt künftig ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern sowie in der Freizeitfischerei die Beschränkung auf einen Hecht pro Angeltag und Person. Das Mindestmaß für Meerforellen steigt auf 48 Zentimeter. Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit von 15 Fischen je Person eingeführt.

Zum Schutz empfindlicher Arten, darunter Wal- und Robbenarten, erhält die obere Fischereibehörde zusätzliche Möglichkeiten, bei Bedarf räumlich und zeitlich begrenzte Vorgaben für die Fischerei zu erlassen und Anforderungen an Fanggeräte festzulegen. Beim Steinbutt wird die bisherige landesrechtliche Schonzeit gestrichen und damit an das geltende europäische Fischereirecht angepasst. Dazu sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: "Wir brauchen beides: gesunde Fischbestände und eine Küstenfischerei mit Zukunft. Schutz und Nutzung dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Gute Fischereipolitik muss dafür sorgen, dass unsere Meere lebendig bleiben und Fischerei an unserer Küste weiterhin möglich ist."
Mecklenburg-Vorpommern: Strengere Regeln für Küstenfischerei
Foto/Grafik: Dirk Vorderstraße/Wikicommons
Für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab heute neue Regeln in den Küstengewässern. Foto (2011): Tarnewitz, Hafen von Boltenhagen.
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