21.05.2010

EU-Parlament stoppt Enzym Thrombin

Das Europaparlament hat am Mittwoch einen Entwurf der EU-Kommission abgelehnt, mit dem das Enzym Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen werden sollte. Thrombin und ähnliche Enzyme wie Transglutaminase werden bereits als technisches Hilfsmittel eingesetzt, um Fleischteile miteinander zu verbinden. Es kann auch für Geflügel, Fisch und Meeresfrüchte verwendet werden, einige Lachsverarbeiter sollen es schon eingesetzt haben. Thrombin wird aus tierischem Blutplasma, aus Thrombin-Fibrinogen von Rindern oder Schweinen gewonnen. Im Endprodukt ist das Enzym nur in sehr geringen Mengen oder gar nicht nachweisbar. Schon vor fünf Jahren hatte das Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung gekommen, im Auftrag der EU-Kommission ein Gutachten zu dem Enzympräparat erstellt. Das Fazit der Wissenschaftler: als Lebensmittelzusatzstoff zur Rekonstitution von Lebensmitteln werfe Thrombin keine gesundheitlichen Bedenken auf. Insbesondere Sozialdemokraten und Grüne stimmten jedoch gegen die Zulassung, weil das Zusammenkleben von Fleischteilen „eine klare Täuschung der Verbraucher“ sei. Der Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Steffen Küßner, wertete die Entscheidung als „wichtiges Signal an die Hersteller, künftig auf solche Enzyme zu verzichten“.
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