11.11.2024
Niederlande: Erstmals Geldstrafe für Fischer wegen Rückwürfen
Der niederländische Fischer Dirk Kraak aus Den Helder ist von Deutschland zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000,- Euro verurteilt worden, weil er Schellfisch entgegen der Anlandeverpflichtung zurückgeworfen hatte, melden die Visserij Nieuws. Nach Angaben der niederländischen Fischerei-Zeitung sei es das erste Mal, dass ein Fischer ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Anlandeverpflichtung erhalten habe. Bislang seien nur Verwarnungen ausgesprochen worden. Rückwürfe müssen sei mehr als einem Jahrzehnt ins Logbuch eingetragen werden, und zwar auch Rückwürfe von Arten, für die Ausnahmen gelten. Dirk Kraak, Fischer seit 1985, war der Meinung, dass für Schellfisch eine derartige Ausnahmeregelung gelte.
Das sollte sich als teurer Irrtum herausstellen. Im Sommer 2023 hatten sieben deutsche Fischerei-Inspektoren seine BRA 7 geentert. Ihnen gegenüber hatte er unerwünschten Schellfischbeifang bei der Kaisergranatfischerei angesprochen und auf Anraten eines Inspekteurs dessen Menge im Logbuch vermerkt. Im Oktober 2024 erhielt er für Rückwürfe von insgesamt 240 Kilo untermaßigem Schellfisch die erwähnte Geldstrafe zuzüglich 63,50 Euro Verwaltungskosten. Angesichts der starken Zunahme von Schellfisch und deshalb unvermeidlichem Beifang wünsche sich Dirk Kraak eine Ausnahme von der Anlandeverpflichtung für Schellfisch.
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