07.02.2023
Neues EU-Gesetz soll Fischprodukte aus Zwangsarbeit verbieten
Weltweit sind schätzungsweise 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, in vielen Branchen und auf allen Kontinenten. Um dieses Problem anzugehen, hat die EU-Kommission jetzt eine Verordnung vorgelegt, mit der Produkte, die unter Verletzung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte hergestellt werden, auf dem EU-Markt verboten werden sollen, darunter auch Fisch und Meeresfrüchte. Die Sozialpartner der Seefischerei, EFR und Europeche, begrüßen diese nach ihrer Ansicht längst überfälligen Bemühungen sehr, da der Sektor die EU-Behörden schon vor langer Zeit auf das Problem aufmerksam gemacht hat. Die Sozialpartner haben am 30. Januar eine gemeinsame Entschließung angenommen, in der die spezifischen Aspekte des Fischereisektors behandelt werden. Der Sektor werde den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen, Feedback geben und dazu beitragen, dass ein klares, zweckmäßiges und wirksames System zum Verbot des Handels mit Fischereierzeugnissen, die aus Zwangsarbeit stammen, eingeführt wird. Auch Fischereierzeugnisse, die in der EU produziert und innerhalb oder außerhalb der EU gehandelt werden, sollten berücksichtigt werden.
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