12.11.2021
Dokumentation: Antwort verschiedener Verbände auf den ICES-Advise zum Aal
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Im Folgenden dokumentieren wir in vollständigem Umfang einen gemeinsamen Aufruf des Deutschen Fischerei-Verbandes (DFV), des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA), des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und der Initiative zur Förderung des Europäischen Aals (IFEA) zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes.
Am 4. November 2021 veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) eine sehr fragwürdige und drastische Empfehlung für den Europäischen Aal. Darin wird für 2022 die vollständige Schließung aller Aalfischereien auf alle Lebensstadien sowohl für marine als auch für Binnengewässer empfohlen, de facto also die Einstellung der Berufs- und der Freizeitfischerei. Der ICES empfiehlt damit ausdrücklich auch die Einstellung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen.
Mit der aktuellen Empfehlung untergräbt der ICES nicht nur die langjährigen Bemühungen der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der gemäß der EU-Aal-Verordnung 1100/2007 erarbeiteten und genehmigten Aalmanagementpläne, sondern auch die langjährigen Leistungen der Fischer und der Angler zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes und zu dessen nachhaltiger Nutzung. 19 Mitgliedstaaten haben Aalbewirtschaftungspläne entwickelt‚ die sich auf 90 Aaleinzugsgebiete und rund 1.880 Maßnahmen erstrecken.
An deren Umsetzung arbeiten europaweit unter wissenschaftlicher Begleitung diverse Fischereibehörden, Fischer, Angler und Aalfreunde. Mittlerweile werden die ersten Erfolge der eingeleiteten Maßnahmen sichtbar. So wachsen die Aalbestände in den Binnen- und Küstengewässern wieder an. Der jahrzehntelange Rückgang der Glasaalrekrutierung wurde laut ICES durch die erfolgreichen Maßnahmen der Aalbewirtschaftungspläne seit 2011 gestoppt. Seitdem ist ein stabiles bis leicht anwachsendes Glasaalaufkommen an den europäischen Küsten zu verzeichnen. Die aktuelle ICES-Empfehlung ist insofern nicht nachvollziehbar und unlogisch, weil sich diese positive Entwicklung bei Weiterführung der Aalfischerei und auf Basis der zusammen mit ihr durchgeführten Maßnahmen vollzieht.
Auch der aktuelle deutsche Umsetzungsbericht zur Aalverordnung des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam Sacrow und das zur Einschätzung des Aalbestandes erarbeitete und international anerkannte deutsche Aalbestandsmodel belegen, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen und unbedingt fortgeführt werden müssen. Selbst die von der Kommission jüngst durchgeführte Evaluierung der EU-Aal-VO bestätigt die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen:
„Die Annahme der Aalverordnung war ein wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals. Sie ist auch heute noch so relevant wie im Jahr 2009. Die Erholung des Europäischen Aals wird mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Verordnung mit einem stärkeren Schwerpunkt auf nicht fischereibezogenen Maßnahmen umzusetzen.“
Völlig unberücksichtigt bleiben in der ICES Empfehlung die jährlich illegal nach Asien exportierten Glasaale (laut EUROPOL ca. 100 t im Jahr 2018). Aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschließt sich der ICES dieser Realität und beraubt sich damit einer für die Beurteilung der Aalbestandsentwicklung notwendigen Datenbasis. Viele laufende Forschungsprojekte sind mit einem Aalfangverbot nicht mehr fortführbar, weil von Fischern und Anglern keine Aale mehr bereitgestellt werden können. Letztendlich riskiert der ICES damit die Einstellung der Aalforschung.
In den anstehenden Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene müssen diese Argumente und Befürchtungen dringend Berücksichtigung finden. Ein weiteres aktives Handeln und Forschen für die Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes und dessen nachhaltige Nutzung müssen gewährleistet werden. Hierfür bitten wir um Unterstützung. Die Fischer und Angler haben den Bestandsrückgang nicht verursacht und dürfen für ihre jahrzehntelangen Bemühungen zur Erhaltung des Europäischen Aalbestandes nicht bestraft werden.
Hamburg/Brandenburg/Berlin, 12.11.2021
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