18.11.2020
Einwegkunststoff-Verpackungen: Verbot betrifft nicht Frischfisch-Styroboxen
Die am 3. Juli 2021 in Deutschland in Kraft tretende Einwegkunststoff-Verbotsverordnung betrifft nicht EPS bzw. Styropor-Boxen für Frischfisch. Das teilt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen mit, "um Missverständnissen vorzubeugen". Am 6. November 2020 hatte der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, durch die die Produktverbote der EU-Einweg-Kunststoffprodukt-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass bestimmte Lebensmittelverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr (To-go-Verpackungen) ab Mitte kommenden Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Das betrifft Einwegkunststoff-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS), wenn das darin enthaltene Lebensmittel dazu bestimmt ist, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht, und in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt wird und ohne weitere Zubereitung verzehrt werden kann. Auch Getränkebehälter und Getränkebecher aus EPS sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Andere EPS-Verpackungen sind von dem Verbot ausdrücklich nicht betroffen. Die IK betont, dass sich "Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS/airpop) […] sehr gut recyceln [lassen], da sie ausschließlich aus Polystyrol bestehen."
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