26.06.2020

Anträge auf neue Art bei Fischetikettierung jetzt auch digital

Der Antrag auf Neuaufnahme oder vorläufige Festlegung einer Handelsbezeichnung im Fischetikettierungsgesetz musste bislang per Hand ausgefüllt werden. Seit Mitte März kann dieser Antrag auch digital gestellt werden, teilt die für das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit. Dabei kann man den Antrag auf zwei Wegen einreichen: entweder mit der eID-Funktion des Personalausweises medienbruchfrei elektronisch oder in ausgedruckter Form wie bisher. Zukünftig ist die Anbindung sowie Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund geplant. Das System soll dann bereits hinterlegte Stammdaten ergänzen. "Die BLE prüft im Antragsprozess die Gültigkeit der einzureichenden Nachweise und die neue Handelsbezeichnung. Durch die Digitalisierung werden fehlerhafte oder unzureichend ausgefüllte Anträge minimiert, die Unternehmen entlastet und unsere Effektivität deutlich gesteigert", erklärt BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden. Die Digitalisierung bei der Fischetikettierung wurde als Pilotleistung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im "Digitalisierungsprogramm Bund" ausgewählt. In der FischMagazin-Ausgabe 8/2020 wird für alle Abonnenten das aktualisierte Sonderheft Fisch-Etikettierungsgesetz beiliegen, das neben den vollständigen Listen der Handelsbezeichnungen Deutsch-Latein und Latein-Deutsch neue Arten im Kurzporträt vorstellt.

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