25.03.2020

Wochenmärkte: Keine bundeseinheitliche Regelung

Viele Wochenmärkte haben im Zuge der Corona-Pandemie eine höhere Besucherfrequenz gemeldet, andernorts sind die Märkte inzwischen untersagt. Noch vor vier Tagen meldete der Norddeutsche Rundfunk, manche Wochenmarkt-Beschicker verzeichneten bis zu 40 Prozent mehr Kunden. Vielen Menschen hoffen gerade, dass die Ansteckungsgefahr beim Einkauf im Freien geringer sei. Offenbar in den meisten Städten bleiben die Märkte geöffnet, weil sie der Grundversorgung der Bevölkerung dienen - allerdings mit eingeschränktem Warenangebot: dort wird es in den kommenden Wochen nur Lebensmittel und Blumen geben. Um die notwendigen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheit einhalten zu können, werden die Marktstände weiter auseinandergezogen. Vor jedem Stand soll die Möglichkeit bestehen, Schlangen mit dem notwendigen Sicherheitsabstand zwischen den Wartenden zu bilden. In Sachsen hingegen wurden die Wochenmärkte beispielsweise in Leipzig, Chemnitz oder Freiberg untersagt, weil die Ausnahmegenehmigung für diese Märkte vom Freistaat aufgehoben worden sein soll. Im Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) wiederum, wo ebenso wie im Freistaat Sachsen eine begrenzte Ausgangssperre gelte, sind die Wochenmärkte von der Sperre ausgenommen, schreibt das Wochenblatt aus Ludwigshafen.
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