15.03.2008
Artenschutz: Maximal 125 Gramm Stör-Kaviar für den Eigenbedarf
Am 25. Februar ist eine neue Verordnung der Europäischen Union zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Kraft getreten. Darauf weist die Umweltschutzorganisation WWF hin. Im Falle von Stör-Kaviar bedeutet das: Wer mehr als 125 Gramm in die EU importiert, überschreitet die für den Eigenbedarf festgelegte Freigrenze und macht sich strafbar, wenn er keine Importgenehmigung der EU vorweisen kann. Bisher lag die erlaubte Menge bei 250 Gramm. In jedem Fall ist nur Kaviar in Behältnissen mit CITES-Etikett erlaubt.
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