14.12.2015

Königssee: 8.000,- Euro Strafe für strafbare Täuschung

Einen Strafbefehl über 8.000,- Euro erließ ein Amtsrichter im bayerischen Laufen gegen einen Unternehmer aus Schönau am Königssee, weil dieser wiederholt Fische aus Frankreich und Chile als heimische Fische aus dem Königssee vermarktet hatte, schreibt das Portal der Passauer Neuen Presse (PNP), heimatzeitung.de. Die Fische aus dem am Fuß des Watzmanns, im Berchtesgadener Land liegenden Königssees gelten als besonders "aromatisch", denn die Wasserqualität und der ökologische Zustand des durch hochalpine Bäche gespeisten Bergsees im südöstlichen Bayern gelten als gut. Der Schönauer hatte jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2014 zum einen lebende Fische aus Frankreich, zum anderen tiefgefrorene Ware aus Chile unter der Herkunftsbezeichnung aus "deutscher Aquakultur" verkauft. Im März 2015 bot er erneut aus Frankreich importierte lebende Fische als heimische Tiere aus dem Königssee an. Damit habe er gegen § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) verstoßen, das es verbietet, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, "die geeignet sind, den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit zu erwecken". Einen Einspruch gegen den Strafbefehl von 80 Tagessätzen zu je 100,- Euro hatte der Beklagte zurückgenommen. Das sei jedoch nicht als Schuldeingeständnis zu werten, sondern ein ökonomisch motivierter Schritt, zitierte "Heimatzeitung" aus einem Fax des Mannes.

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