28.04.2015
Merzig: "Schutzschirmverfahren" soll B. Paulus vor Insolvenz retten
Die Geschäftsführung des Tiefkühlkost-Herstellers
B. Paulus im saarländischen Merzig hat am 17. April wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Ein so genanntes "Schutzschirm-Insolvenzverfahren" soll die Sanierung des vor 60 Jahren von Berthold Paulus gegründeten TK-Produzenten ermöglichen. Die Geschäftsführer, die Geschwister Susanne Gross und Bernhard Paulus, bleiben verfügungsbefugt, führen die Geschäfte jedoch unter Aufsicht des vom Insolvenzgericht Saarbrücken bestellten Rechtsanwalts Günter Staab. Unterstützt wird dieser vom Völklinger Rechtsanwalt Michael J. W. Blank, der zum Sanierungsgeschäftsführer bestellt wurde. Der Geschäftsbetrieb an den saarländischen Standorten Merzig und Rehlingen mit derzeit 200 Mitarbeitern soll weiterlaufen. "Alle 106 Arbeitsplätze in der 'Werkstatt für behinderte Menschen' und deren Betreuer bleiben erhalten", teilte Blank mit. Die thüringischen Standorte in Bad Langensalza und Eigenrode werden jedoch geschlossen, die dortigen Arbeitsverhältnisse wurden bereits betriebsbedingt gekündigt.
Ursache für die Schieflage sei ein Rückgang der Umsatzerlöse, der eine Anpassung insbesondere im Bereich der Personalkosten erforderlich mache, schreibt der Sanierungsgeschäftsführer. Als Grund für die Umsatzrückgänge nennt der Chief Restructuring Officer (CRO) einen "weltweiten Abbau von Überkapazitäten im Bereich Meeresfrüchte". Außerdem verteuerten sich die Einkäufe auf dem Weltmarkt aufgrund des Kurseinbruchs des Euro gegenüber dem US-Dollar. Das Schutzschirmverfahren ermögliche es Paulus, sich "von ungünstigen Verträgen mit verlustbringenden Preisen [zu] trennen", schreibt die Saarbrücker Zeitung (SZ). Der Jahresumsatz, der 2014 noch 46 Mio. Euro betrug, solle auf 18 bis 20 Mio. Euro sinken. Die beteiligten Banken, Großkunden und Großlieferanten hätten sich im Vorfeld des Antrags bereiterklärt, die Sanierung des Unternehmens positiv zu begleiten. Auch das saarländische Sozialministerium und das für die Behinderten-Werkstatt zuständige Landesarbeitsamt sowie der vom Insolvenzgericht eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss unterstützten das Sanierungskonzept. "Auf Anfrage teilte die Familie Paulus mit, dass sie alles versuchen werde, den Betrieb aufrecht zu erhalten", schreibt die SZ.
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