28.09.2012

Heringshai jetzt im Anhang III von CITES gelistet

Seit dem 25. September wird der Heringshai (Lamna nasus) im Anhang C des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES geführt, das den internationalen Handel von mehr als 33.000 Pflanzen- und Tierarten durch ein System von Bescheinigungen und Genehmigungen reguliert. Bei der künftigen Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU ist vom Importeur der Zollstelle eine Einfuhrmeldung vorzulegen. Gleichzeitig ist eine Ausfuhrgenehmigung oder ein Ursprungszeugnis der zuständigen Vollzugsbehörde des Ausfuhrlandes im Original vorzulegen. Bei Kauf von Anbietern innerhalb der EU sollte eine Auskunft über die Herkunft der Ware und von Direktimporteuren Kopien der Einfuhrmeldungen erbeten werden. Bei der Wiederausfuhr muss der Exporteur eine Wiederausfuhrbescheinigung vorlegen. Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Bescheinigung ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
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