29.02.2012

Realsatire: 300,- Euro Strafe für die Beleidigung „Fisch“

Eine Geldstrafe von 300,- Euro muss ein junger Mann zahlen, der einen baden-württembergischen Polizeibeamten einen „Fisch“ nannte, schreiben die Stuttgarter Nachrichten. Dieses Urteil verhängte eine Richterin am Waiblinger Amtsgericht, kommentierte jedoch: „Mir erscheint der Fall sowieso lächerlich.“ Der Sachverhalt: am 17. März vergangenen Jahres war eine Polizeistreife in ein Schnellrestaurant in Fellbach bei Stuttgart gerufen worden, um einen vermeintlichen Streit zwischen vier Männern zu schlichten. Als sich Alexej P. (Name geändert) der Personalienaufnahme widersetzte, legten ihm die Beamten Handschellen an. Sein Freund Osman M. (Name geändert) fand dies nicht in Ordnung und bezeichnete den Polizisten als „Fisch“: „Damit wollte ich nur ausdrücken, dass es nicht ok ist, schließlich wurde meinem Kumpel weh getan.“

„Fisch ist ein schweres Schimpfwort“, begründete der Beleidigte seinen Strafantrag. Richterin Christel Dotzauer konnte dies nicht nachvollziehen: „Nennen Sie mir doch mal die schlimmen Eigenschaften eines Fisches“, bat sie den Beamten. Dieser, sichtlich verwirrt, konnte das nicht. Sein Kollege erwiderte auf dieselbe Frage: „Ich weiß halt, dass Fisch vor allem in südlichen Ländern ein Schimpfwort ist. Wieso, kann ich nicht sagen.“ Die Juristin beendete die dreiminütige Diskussion über positive wie negative Eigenschaften von Fischen mit einem Kopfschütteln: „Also ich würde mich nicht beleidigt fühlen.“ Alexej P. wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, sein Freund Osman zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. „Es ist klar, dass Sie den Beamten mit Ihrer Fisch-Bezeichnung nicht loben wollten“, begründete die Richterin den Urteilsspruch, befand aber die Beleidigung als „nicht wirklich schlimm“.
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