19.12.2011

Punktesystem sanktioniert Kapitäne bei Verstößen in der Fischerei

Der Bundesrat hat am letzten Freitag dem Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes zugestimmt. Die Neufassung des Gesetzes soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Schwerpunkte der Novelle sind die Umsetzung der EG-Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und zur Fischerei-Kontrolle, verschiedene Anpassungen an das EU-Fischereirecht sowie eine umfassende Regelung der behördlichen Zuständigkeiten. Mit dem Gesetz wird zudem ein Punktesystem für schwere Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften eingeführt. Dies betrifft zum Beispiel das Fischen ohne Fangerlaubnis oder die Überfischung der Quote.

Die EU-Kontrollverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Punktesystem für so genannte schwere Verstöße gegen Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) einzuführen. Dies gilt sowohl für die Inhaber einer Fanglizenz als auch für Kapitäne von Fischereifahrzeugen. Nach EU-Recht gibt es zwölf solcher schweren Verstöße, bei deren Vorliegen mindestens drei und höchstens sieben Punkten festgesetzt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Definitionen für die zwölf schweren Verstöße erarbeitet. Um ein möglichst einheitliches Vorgehen der deutschen Kontrollbehörden sicherzustellen, sollen diese mit den Bundesländern abgestimmt und als interne Verwaltungsvorschriften festgelegt werden. Der Gesetzentwurf sieht ein stufenweises System vor: Beim erstmaligen Erreichen von 18 Punkten wird das Kapitänspatent für zwei Monate ausgesetzt. Mit jedem neuerlichen Erreichen dieser Obergrenze steigt die Dauer der Aussetzung an, ehe es beim fünften Mal zur dauerhaften Entziehung des Kapitänspatents kommt. In diesem Fall steht dem betroffenen Kapitän jedoch weiterhin die Möglichkeit offen, ein Patent für Handelsschiffe zu erwerben.
Der Fischmagazin-Newsletter: Hier kostenlos anmelden
Stichworte
FischMagazin
FischMagazin
Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Verlag