26.05.2025

Aalschonzeit 2025/2026 in der Nordsee festgelegt

Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für 2025/2026 festgelegt: Vom 1. September 2025 bis 28. Februar 2026 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026. Damit werden sowohl für die Nord- als auch die Ostsee die Schonzeitregelungen aus dem letzten Jahr fortgesetzt.
 
Dazu erklärt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Der Zustand des Aalbestands in Europa ist weiterhin alarmierend. Die Schonzeit verschafft dem Bestand die so wichtige Verschnaufpause, damit sich laichbereite Aale auf die lange Wanderung in ihre Laichgebiete machen können. Der Schutz des Aals ist nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich geboten. Die Aalfischerei sichert in vielen Regionen Deutschlands Einkommen. Und das entlang einer weit verzweigten Wertschöpfungskette, die von der Fischerei über das Lebensmittelhandwerk bis hin zum Tourismus reicht. Einen stabilen Aalbestand zu erhalten heißt deshalb auch, Existenzen im ländlichen Raum zu bewahren.“
Der Fischmagazin-Newsletter: Hier kostenlos anmelden
Fischmagazin
Fischmagazin
Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Verlag