21.12.2021
Schweiz: Gesetzliche Vorgaben für das Schlachten von Fischen
Ab Januar 2022 gelten in der Schweiz erstmals gesetzliche Vorgaben für das Schlachten von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur, meldet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). "Die Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) bezweckt, das Tierwohl bei der Schlachtung in und außerhalb von Schlachtbetrieben zu verbessern. Dazu sollen Stress und Leiden für die Tiere weiter vermindert werden", heißt es in einer Pressemitteilung des BLV). Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, Handels- und Gastronomiebetrieben seien erstmalig enthalten. Bisher gab es in der Schweiz keine staatlichen Vorgaben für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebse. Bei den Anpassungen seien die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt worden. Für Anpassungen, die bauliche Maßnahmen erforderlich machen, gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
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