18.04.2019
Nährwertkennzeichnung: Gericht stoppt Iglos Nutri-Score - vorläufig
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Iglo erlassen, meldet der Spiegel Online. Demnach darf der Tiefkühlhersteller seine Produkte vorerst nicht mehr mit dem Nutri-Score auszeichnen. Der Nutri-Score erstellt eine Gesamtbewertung eines Produktes, für die günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet werden. Das Ergebnis wird auf der Packungsvorderseite in einer fünfstufigen Farbskala dargestellt, die zugleich mit den Buchstaben A bis E hinterlegt ist. Ein Produkt mit einem günstigen, ausgewogenen Nährstoffprofil erhält somit eine grüne Einordnung und den Buchstaben A, ein sehr unausgewogenes Produkt erhält eine rote Bewertung und den Buchstaben E.
Das Hamburger Landgericht folgt der Argumentation eines Antragstellers, wonach der Nutri-Score eine Angabe im Sinne der "Health-Claims-Verordnung" und keine reine Nährwertkennzeichnung sei. Hinter dem Antrag steckt offiziell der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft mit Sitz in München, der sich nach eigenen Angaben "traditionell besonders um die Interessen kleinerer und mittelständischer Unternehmen" bemühe, zu dessen Mitgliedern "aber auch große und international agierende Unternehmen aus zahlreichen Branchen zählen". Im aktuellen Fall helfe der Verein, absichtlich oder nicht, der Lebensmittelindustrie, die sich seit mehr als zehn Jahren gegen eine Nährwertkennzeichnung mit den Ampelfarben rot, gelb und grün wehre, meint der Spiegel.
Die Organisation Foodwatch bezeichnet die Hamburger Gerichtsentscheidung als "absurdes Schauspiel", meint Foodwatch-Kampagnendirektor Matthias Wolfschmidt: "Ernährungsministerin Julia Klöckner hätte bei der EU-Kommission längst die Erlaubnis für den Nutri-Score einholen können. Stattdessen lässt sie alle Unternehmen, die diese Kennzeichnung einführen wollen, ins offene Messer laufen." In Deutschland wird Nutri-Score bereits von Danone verwendet, schreibt die Lebensmittel-Zeitung, Bofrost, McCain und Mestemacher wollen das System demnächst anwenden. Sonja Schulz, Rechtsanwältin der Kanzlei Zenk, die Iglo in diesem Fall vertritt, kündigte an: "Wir werden Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einlegen, damit schnellstmöglich Rechtssicherheit in dieser wichtigen Frage hergestellt wird."
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