14.12.2009

Nachweismethode für Algengifte in Muscheln ohne Tierversuche

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag beraten, der die Ablösung von Tierversuchen als Nachweis für Algengifte durch ein chemisch-physikalisches Verfahren vorsieht. Algengifte in Muscheln gehören zu den stärksten bekannten biologischen Giften. Das EU-Lebensmittelhygienerecht enthält daher Höchstgehaltsregelungen für eine Reihe von Algengiften sowie Vorschriften zu den zugelassenen Nachweismethoden. Für bestimmte Algengifte wurde in der EU seit 1991 der sogenannte Maus-Bioassay als Referenzmethode vorgeschrieben, d.h. ein Toxinnachweis mit Hilfe von Tierversuchen. Dabei wird Mäusen ein Extrakt aus dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle injiziert. Der Tod der Mäuse gilt als Nachweis der fraglichen Biotoxine. Die neue Nachweismethode macht Tierversuche entbehrlich und stellt zugleich eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Die bisherigen Tierversuche waren ungenauer und mit ihnen wurde vorhandenes Muschelgift nicht immer entdeckt. Zudem ist der Maus-Bioassay auch im Hinblick auf den Tierschutz nicht vertretbar, da alternative chemisch-physikalische Nachweisverfahren zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten haben der neuen Methode in der Sitzung des Ständigen Ausschusses der EU für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 17. November 2009 mehrheitlich zugestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass die Regelung zu der neuen Methode 2010 in Kraft treten kann.
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