30.04.2015

Franken: Verwaltungsgericht entscheidet für Fischzucht Müller

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat vergangene Woche die Klage eines Nachbarn gegen den Freistaat Bayern abgewiesen, meldet die in der Stadt verlegte Main-Post. Der Kläger hatte argumentiert, ein Vorbescheid des Landratsamtes Würzburg vom Februar 2014, der der Fischzucht Müller einen Baubescheid für eine neue Anlage in Aussicht gestellt hatte, verletze ihn in seinen Rechten. Nicht die Privilegierung der Forellen- und Saiblingszucht stand zur Debatte, sondern mögliche Immissionen des Projektes, und zwar eventueller Geruch oder Gestank sowie Geräuche bzw. der Lärm von Fahrzeugen. Der Anwalt des Klägers hatte ein Gutachten als "völlig unzureichend" gerügt, da es die Geruchsausbreitung beim Entschlammen geplanter Schönungsteiche nicht berücksichtigt habe. Ein Gutachter wiederum, den der Bauherr Walter Müller beigeladen hatte, stützte die Studie: der Lärm liege deutlich unter den Grenzwerten und der Schlamm in den Teichen müsse nur alle zehn bis 30 Jahre abgegraben werden. Das Gericht entschied nach kurzer Beratung gegen den Kläger. Der will nun die Zulassung zur Berufung erreichen. "Ein Dutzend Aktivisten der Initiative 'Rettet das Aalbachtal' verließen den Gerichtssaal trotzig entschlossen", schließt der Bericht der Main-Post.

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